Wildenhainer Vereine

In den folgenden Unterordnern wollen wir die Geschichte unserer Vereine Ihnen näher bringen. Wenn Sie noch etwas zur Geschichte beitragen können, kontaktieren Sie uns! 

Informieren Sie sich nun auf den hier befindlichen Unterordnern und erfahren Sie viel Neues! 

 Unsere Vereinslandschaft 

Nach Wikipedia versteht man unter einem Verein eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

 

Nach dem Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz-VereinsG) ist ein Verein im Sinne des öffentlichen Vereinsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsform jeder Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einer organisatorischen Einheit. Wichtig dabei ist, dass sich die Mitglieder zum Zwecke ihres Zusammenwirkens einer gemeinsamen organisierten Willensbildung unterworfen haben. Anders als im Zivilrecht kommt es für den öffentlich rechtlichen Vereinsbegriff damit nicht auf die rechtliche Einordnung als Verein oder Gesellschaft an.

 

Die Allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterscheiden anhand des Vereinszwecks den nicht wirtschaftlichen Verein (§ 21 BGB) vom wirtschaftlichen (§ 22 BGB) sowie zwischen dem rechtsfähigen Verein und dem nicht rechtsfähigen (§ 54 BGB). Für den nicht wirtschaftlichen Verein verwendet die Rechtsprechung auch den Begriff Idealverein. Dieser erlangt seine Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts und wird dann als eingetragener Verein, meist kurz e. V., bezeichnet. Des Weiteren gibt es altrechtliche Vereine.

 

Unsere Wurzeln des Vereinslebens, wie wir es kennen, reichen bis ins 18. Jahrhundert zurück.

 

Die mit dem Reichsgesetz vom 27. Dezember 1848 für anwendbar erklärten Grundrechte garantierten auch das freie Vereins- und Versammlungsrecht (Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit). Den Grundrechten kam allerdings kaum praktische Bedeutung zu, da mehrere Gliedstaaten des Deutschen Bundes die Veröffentlichung der Grundrechte in ihren Gesetzblättern verweigerten.

 

1964 wurde in der Bundesrepublik Deutschland das Vereinsgesetz erlassen.

 

In der DDR trat mit der Einführung des Zivilgesetzbuchs der DDR zum 1. Januar 1976 die Verordnung über die Gründung und Tätigkeit von Vereinigungen in Kraft, welche das Vereinswesen regelte. Diese Verordnung wurde mit Wirkung ab dem 21. Februar 1990 durch das Gesetz über Vereinigungen abgelöst, was eine Überleitung in das bundesdeutsche Vereinsrecht ermöglichte.

 

Auch Wildenhain hatte bis zum 2. Weltkrieg ein reges Vereinsleben. 
Nach meiner bisherigen Kenntnis, hatte unser kleiner Ort Wildenhain folgende Vereine:

·         Radfahrverein „Triumph“

·         Arbeiterradverein „Solidarität“

·         Radfahrverein „All Heil“

·         Fußballverein

·         Turnverein

·         Männergesangsverein

·         Faschingsverein

·         Schützenverein „Salvetia“

·         Kriegerverein

·         Kapelle „Die Kanzer“ (zwar kein Verein, aber erwähnenswert)

 

Für unseren kleinen Ort ist dies schon beachtenswert, so dass man wahrscheinlich mehreren Vereinen angehörte. Viel ist über die einzelnen Vereine jedoch heute nicht mehr bekannt, aber vielleicht kommen auf diesem Wege noch einzelne Informationen zusammen. Aufschluss hätte sicher unsere alte Ortschronik geben können, diese ist aber in der Zeit der DDR verschwunden. Bisher sind noch wenige Bilder oder Urkunden vorhanden. Auch die Schulchronik weist Lücken auf, da man durch Überkleben und Löschen die Zeit des Nationalsozialismus durch die neuen politischen Machthaber auszumerzen versuchte. Auch alte Gemeindebücher sind nicht mehr vorhanden, diese wurden nach Aussagen älterer Einwohner ein „Raub der Flammen“ auf dem Gutshof nach dem Ende des Krieges.

 

Nach dem 2. Weltkrieg und mit Gründung der DDR brach das rege Vereinsleben in unserem Ort abrupt ab.

 

Das kulturelle Leben im Ort wurde von nun an von Organisationen, wie dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), Verbänden, Gesellschaften und der politischen Gemeinde geregelt. Diese waren meist unter dem Dach der Nationale Front im Ort organisiert. Die Nationale Front der Deutschen Demokratischen Republik war ein Zusammenschluss der Parteien und Massenorganisationen in der DDR. Auch fanden unter dem Dach der Großbetriebe Kulturleben in Sportgruppen, Kulturgruppen und Musikgruppen statt. Einziger Verein in unserem Ort war mit Neugründung der Sportverein (siehe Bericht). Ebenso organisierte der gegründete „Dorfklub“ zahlreiche kulturelle Veranstaltungen. Einziger Großbetrieb des Ortes war die LPG „Paul Scholz“, welche Busfahrten für Kinder, Theaterfahrten, Weihnachtsfeiern und Veranstaltungen auf dem Saal organisierte. Auch unter dem Dach der Freiwillige Feuerwehr fanden Veranstaltungen statt.

 

Heute spielen Vereine wieder eine wichtige Rolle für das tägliche Leben. In Deutschland sind ca. 600.000 Vereine bei den Amtsgerichten eingetragen.

Im Ort sind heute zwei Vereine, der Heimatverein und der SCS zu nennen, aber auch die Freiwillige Feuerwehr, Jagdverband und der Angelverband. Sie spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des dörflichen Lebens, welches nicht mehr von der politischen Gemeinde getragen wird.

 

 

Robert Schübel

März 2023